Zugänglich für alle
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website ohne Hürden nutzen können — unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen. Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit dieses Auftritts.
Geltungsbereich und Maßstab
Diese Erklärung gilt für die Website unter www.proglanzwerk.de. Maßstab für die Umsetzung sind die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA, an denen wir uns orientieren.
Stand der Vereinbarkeit
Nach unserer Selbstbewertung ist diese Website mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar. Umgesetzt sind unter anderem:
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus und einem Sprunglink zum Inhalt
- Einstellbare Darstellung über das Barrierefreiheits-Menü: Schriftgröße in drei Stufen, erhöhter Kontrast, hervorgehobene Links und reduzierte Bewegung
- Helles und dunkles Farbschema; die Text-Hintergrund-Kombinationen beider Farbschemata sind auf die Kontrastanforderungen der Stufe AA geprüft
- Aussagekräftige Alternativtexte für Bilder sowie beschriftete Bedienelemente und Formularfelder mit klaren Fehlermeldungen
- Konsistente Überschriften-Struktur, Landmarken und unterstützende Auszeichnungen für Screenreader
- Respektierung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren"; Animationen sind abschaltbar
Uns sind derzeit keine nicht barrierefreien Inhalte bekannt. Sollten Sie dennoch auf eine Barriere stoßen, freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Barriere melden
Sie haben eine Barriere auf dieser Website bemerkt oder benötigen Informationen in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich gern — wir kümmern uns zeitnah um eine Lösung.
ProGlanzWerk Gebäudereinigung & Grünflächenpflege — Inhaber: Ziad Ali-Khan
Mobil: +49 162 6090901
E-Mail: info@proglanzwerk.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass wir auf Ihre Rückmeldung nicht angemessen reagiert haben, können Sie sich an die für die Durchsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für Dienstleistungen nach dem BFSG ist dies die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Diese Erklärung wurde im Mai 2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft.