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Winterdienst & Außenpflege in Hildesheim

Winterdienst in Hildesheim: verkehrs­sicher, bevor der Tag beginnt

Schneeräumung, Streudienst und Glättekontrolle für Gewerbeobjekte, Wohnanlagen und Parkflächen — gesteuert über Wetter-Monitoring, gefahren aus fester Bereitschaft, protokolliert bei jedem Einsatz. Im Sommer pflegen wir Ihre Außenanlagen — mit denselben eingespielten Abläufen.

Mitarbeiter räumt im Morgenlicht frisch gefallenen Schnee vom Zugang eines Bürogebäudes

Verkehrssicherungspflicht

Wenn es glatt wird, zählt jede Stunde — und jeder Nachweis

Rutscht ein Passant auf dem ungeräumten Weg vor Ihrem Objekt aus, stellen sich sofort zwei Fragen: Wer war verantwortlich? Und kann er belegen, dass gehandelt wurde?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst beim Eigentümer. Den Takt geben die kommunalen Satzungen vor: Üblich ist, dass Gehwege werktags ab etwa 7 Uhr geräumt und gestreut sein müssen, an Sonn- und Feiertagen etwas später — die genauen Zeiten regelt die jeweilige Satzung, bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach am Tag.

Die Durchführung dieser Pflicht lässt sich vertraglich auf einen Fachbetrieb übertragen. Genau hier setzen wir an: ProGlanzWerk übernimmt die Durchführung des Winterdienstes — dokumentiert bei jedem einzelnen Einsatz. Für Hausverwaltungen und WEGs, die viele Objekte gleichzeitig verantworten, ist diese Übertragung oft der einzige Weg, die Pflicht verlässlich zu organisieren.

Kommt es trotz aller Sorgfalt zu einem Sturz, entscheidet der Nachweis: Ohne Dokumentation steht Aussage gegen Aussage. Unser Einsatzprotokoll hält deshalb Datum, Uhrzeit, Fläche, Maßnahme und Streumittel fest — je Einsatz, jederzeit abrufbar.

Pflicht des Eigentümers

Für Wege am und auf dem Grundstück haftet bei Glätteunfällen regelmäßig der Eigentümer — auch bei vermieteten Objekten.

Die Satzung gibt den Takt vor

Gehwege müssen werktags ab etwa 7 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen etwas später — bei anhaltendem Schneefall mehrfach am Tag.

Durchführung übertragbar

Per Winterdienstvertrag geht die Durchführung auf uns über — mit klar definierten Flächen und Zeiten im Leistungsverzeichnis.

Der Nachweis entscheidet

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme protokolliert — Ihr Beleg gegenüber Versicherung und Gericht.

Vom Wetterbericht zum Protokoll

So entsteht ein Wintereinsatz

Winterdienst folgt keinem starren Kalender, sondern einer Reaktionskette. Vier Glieder greifen ineinander — in jeder Frostnacht neu.

Laufend

Wetterlage im Blick

Während der Saison verfolgen wir Vorhersagen und Glättewarnungen für Hildesheim und die Region. Die Einsatzentscheidung fällt am Vorabend oder in den frühen Morgenstunden — nicht erst, wenn der erste Anruf kommt.

In der Saison

Bereitschaft

Fahrzeuge und Streumittel stehen in Rufbereitschaft. Jede Tour ist vorgeplant: Rettungswege und stark frequentierte Eingänge haben Vorrang, danach folgen Parkplätze und Nebenflächen.

Vor den Räumzeiten

Einsatz

Geräumt und gestreut wird so, dass Ihre Flächen zu Beginn der ortsüblichen Räumzeiten begehbar sind. Für den Einzelhandel heißt das: Der Kundeneingang ist zur Ladenöffnung sicher passierbar. Bei anhaltendem Schneefall räumen wir nach.

Direkt danach

Protokoll

Noch am Einsatzort dokumentieren wir Datum, Uhrzeit, Fläche, Maßnahme und eingesetztes Mittel. Das Protokoll ist Ihr Haftungsnachweis — und für Sie jederzeit einsehbar.

Leistungen im Detail

Welche Fläche, welche Maßnahme, welches Mittel

Jedes Objekt erhält ein eigenes Leistungsverzeichnis. Die Übersicht zeigt, wie wir typische Flächen behandeln — verbindlich wird sie nach der Besichtigung.

Fläche Maßnahme Typisches Mittel
Eingänge & Zuwege Räumen und Streuen bei jeder Glättelage, Rand- und Mattenbereiche von Hand Abstumpfendes Granulat oder feiner Splitt
Außentreppen & Rampen Räumen, Handstreuung Stufe für Stufe, Kontrolle der Handläufe Auftausalz, wo die Satzung es an Gefahrenstellen zulässt
Gehwege am Grundstück Räumen auf begehbarer Breite (z. B. 1 bis 1,5 m), anschließend Streuen Splitt oder Granulat nach örtlicher Vorgabe
Parkplätze & Hofflächen Maschinelles Räumen, Streuen der Fahr- und Laufspuren Abstumpfende Mittel; Sole oder Salz nur, wo zugelassen
Rettungs- & Feuerwehrwege Freihalten mit Vorrang bei jedem Einsatz Nach Brandschutzvorgabe des Objekts

Breiten und Mittel sind typische Beispiele. Verbindlich ist das Leistungsverzeichnis, das wir nach der kostenlosen Besichtigung für Ihr Objekt erstellen.

Ganzjahrespaket

Zwei Halbjahre, ein Ansprechpartner

Die Flächen, die im Januar geräumt werden, wollen im Juni gekehrt sein. Deshalb denken wir Winterdienst und Außenanlagenpflege als ein Paket.

Oktober bis April

Winterhalbjahr

  • Räum- und Streubereitschaft nach Wetterlage
  • Kontrollfahrten bei Reif- und Eisglätte — auch ohne Schneefall
  • Nachräumen bei anhaltendem Schneefall
  • Einsatzprotokoll als Haftungsnachweis
Mai bis September

Sommerhalbjahr

  • Kehren von Wegen, Höfen und Parkflächen
  • Mechanische Wildkrautentfernung auf befestigten Flächen
  • Grünschnitt an Hecken, Sträuchern und Rasenkanten
  • Sichtkontrolle der Außenanlagen mit kurzer Rückmeldung

Im Ganzjahrespaket betreuen wir Ihr Objekt durchgehend mit einem festen Ansprechpartner — auf Wunsch zu einer konstanten Monatspauschale, die Winter- und Sommerleistungen zusammenfasst. Wer zusätzlich Objektkontrolle und Kleinreparaturen abgeben möchte, kombiniert die Außenpflege mit unserem Hausmeisterservice.

Nachgefragt

Antworten für Eigentümer und Verwalter

Maßgeblich sind die Räumzeiten der jeweiligen Satzung. Üblich ist, dass Gehwege werktags ab etwa 7 Uhr geräumt und gestreut sein müssen, an Sonn- und Feiertagen etwas später. Unsere Touren starten so früh, dass Ihre Flächen zu Beginn dieser Zeiten begehbar sind — bei anhaltendem Schneefall räumen wir im Tagesverlauf nach.
Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst beim Eigentümer. Mit einem Winterdienstvertrag übertragen Sie die Durchführung auf uns; für deren ordnungsgemäße Ausführung stehen wir ein. Beim Eigentümer verbleibt üblicherweise eine Auswahl- und Kontrollpflicht — genau dafür erhalten Sie unsere Einsatzprotokolle mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme.
Das regelt die örtliche Satzung. Viele Kommunen beschränken Auftausalz auf Gefahrenstellen wie Außentreppen oder Gefällstrecken und verlangen auf normalen Gehflächen abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Wir streuen ausschließlich mit den am jeweiligen Standort zugelassenen Mitteln und halten das eingesetzte Mittel im Protokoll fest.
Beides ist möglich. Eine Saisonpauschale macht Ihre Kosten planbar, unabhängig davon, wie oft es schneit. Die Abrechnung pro Einsatz kann sich bei kleinen Flächen rechnen, schwankt aber mit dem Wetter. Nach der Besichtigung erhalten Sie von uns ein Angebot mit klar ausgewiesener Preisvariante — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Ja, sofern unsere Touren in Ihrem Gebiet noch Kapazität haben. Gerade nach dem ersten Glatteistag zeigt sich oft, dass die interne Lösung nicht trägt. Melden Sie sich möglichst früh: Wir besichtigen die Flächen zeitnah und nehmen Ihr Objekt, wenn möglich, noch in die laufende Tourenplanung auf.

Geregelt, bevor der erste Frost kommt.

Vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung Ihrer Flächen — Sie erhalten Ihr Winterdienst-Angebot in der Regel innerhalb von 24 Stunden, wahlweise als Saisonpauschale oder je Einsatz.